Zollerklärung beim Export: AES, T1 und Warenursprung erklärt
Zoll

Zollerklärung beim Export: AES, T1 und Warenursprung erklärt

Alle Artikel05. März 20267 Min. Lesezeit

Was ist eine AES-Ausfuhranmeldung? Wann brauchen Sie ein T1-Dokument? Unser Guide erklärt die wichtigsten Zollformalitäten beim Export.

Zollerklärungen beim Export: Ihr Praxis-Guide

Wer Waren aus Deutschland oder der EU in Drittländer exportiert, kommt an Zollformalitäten nicht vorbei. Hier erklären wir die wichtigsten Dokumente und Verfahren.

Was ist die AES-Ausfuhranmeldung?

AES steht für Automated Export System — das elektronische System für Ausfuhranmeldungen in der EU. Seit 2019 ist die Papierform abgeschafft; alle Ausfuhren ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht über 1.000 kg müssen elektronisch über ATLAS (die Deutsche Zollsoftware) oder einen zugelassenen Zolldienstleister angemeldet werden.

Was wird gemeldet?

  • Absender und Empfänger
  • Warenbeschreibung und Zolltarifnummer (HS-Code)
  • Statistischer Wert der Ware
  • Bestimmungsland und Versandland
  • Transportmittel
  • Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie ein MRN (Movement Reference Number) und einen Begleitdokument-Ausdruck, der die Sendung bis zur Ausgangszollstelle begleitet.

    T1 und T2: Transit-Dokumente

    Ein T1-Dokument (auch: externes Versandverfahren) wird benötigt, wenn Nicht-EU-Waren durch die EU transportiert werden, ohne dass Einfuhrzölle in der EU gezahlt werden — zum Beispiel Waren, die durch Deutschland nach Polen und weiter nach Russland gehen.

    Ein T2-Dokument bestätigt den EU-Status von Waren, die vorübergehend die EU verlassen (z.B. für eine Messe in der Schweiz) und danach zollfrei wieder eingeführt werden sollen.

    ATA-Carnet: Für temporäre Ausfuhren

    Das ATA-Carnet ist ein internationales Zolldokument für vorübergehende Ausfuhren — ideal für:

  • Messen und Ausstellungen (Exponate, Stände)
  • Berufsausrüstung (Kameras, Werkzeug, Musikinstrumente)
  • Warenmuster (zu Präsentationszwecken)
  • Mit dem ATA-Carnet entfällt die Hinterlegung von Sicherheiten und die aufwendige Verzollung — Sie führen die Waren aus, präsentieren sie, und führen sie wieder ein, ohne Zölle zu zahlen. Das Carnet wird von der IHK ausgestellt und ist in über 80 Ländern anerkannt.

    Intrastat-Meldung

    Innerhalb der EU gibt es keine Zollanmeldungen mehr — aber Intrastat-Meldungen: statistische Erfassungen für Warenverbringungen zwischen EU-Staaten. Diese sind ab einem Jahresumsatz von 500.000 Euro (Versendungen) bzw. 800.000 Euro (Eingänge) verpflichtend.

    Fazit

    Zollformalitäten klingen kompliziert — sind aber mit dem richtigen Partner unkompliziert abzuwickeln. Wir übernehmen AES-Anmeldungen, T1/T2-Verfahren, ATA-Carnets und Intrastat für Sie. Sprechen Sie uns an.

    Benötigen Sie Transport-Unterstützung?

    Unser Team berät Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren Logistik-Anforderungen.